Rechtliche Einordnung von Tauschringen
Die rechtliche Einordnung von Tauschringen ist in Deutschland nicht wirklich abschließend geklärt. Zwar heißt es im BGB im § 480 Tausch: Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung. Jedoch ist es eben fragwürdig, ob in Tauschringen wirklich getauscht oder nicht doch nur verrechnet wird. Hierbei geht es nicht darum, die Steuern zu unterschlagen. Sondern darum in welcher Währung die Steuern zu begleichen sind. Zur Erläuterung der Problematik sei hier kurz aus meinem Projektantrag “ Gabenkreise Hansaviertel” zitiert:...